Verpasste Chance!

Manuela Auer: „Neues Kinderbetreuungsgesetz ist mutlos!“

Ein zentrales Thema für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind gute und leistbare Kinderbetreuungsplätze. Als erste Bildungseinrichtung leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Bildungszukunft und Chancengleichheit unserer Kinder. Seit jeher hinkt Vorarlberg in Sachen Kinderbetreuung hinterher. Das sagt die Vizepräsidentin der Vorarlberger Arbeiterkammer, Manuela Auer. „Betroffen davon sind hauptsächlich Frauen. Denn mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen arbeiten in Vorarlberg in Teilzeit. Vielfach aufgrund der Tatsache, dass die Öffnungszeiten in den Kinderbildungseinrichtungen eine Vollzeitbeschäftigung nicht ermöglichen. Seit vielen Jahren schon machen wir Arbeitnehmervertreter:innen auf diesen unhaltbaren Umstand aufmerksam, ohne dass sich wirklich Grundlegendes geändert hätte.“

Erwartungen enttäuscht
Daher wurden an das neue Vorarlberger Kinderbildungs- und betreuungsgesetz große Erwartungen geknüpft. Vorarlberg sollte endlich ein modernes, den Bedürfnissen der Familien entsprechendes Gesetz erhalten. Eine ganztägige Beschäftigung sollte künftig nicht an völlig irrealen Öffnungszeiten und Schließtagen scheitern. Auer: „In der Realität zeigt sich jedoch nun, dass ÖVP und Grüne nicht bereit sind, wichtige Neuerungen und Erleichterungen für Familien und Alleinerziehende einzuführen. Von Anfang an fehlte es an der Bereitschaft ernsthaft zu verhandeln! Das Gesetz wurde nun mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. Die darin verankerten Maßnahmen sind zum Ausbau des Betreuungsangebotes allerdings viel zu kurz gegriffen!“

Keine Wahlfreiheit, kein Rechtsanspruch!
Nach wie vor wird es keine Wahlfreiheit bei der Betreuungseinrichtung geben. Gerade dies war eine der zentralen Forderungen in den Verhandlungsrunden. Auch der von allen Systempartnern geforderte Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz findet sich im neuen Gesetz nicht. Manuela Auer: „Das sind zwei ganz entscheidende Faktoren für die betroffenen Familien. Das Argument der ÖVP, wonach ein solcher Rechtsanspruch nicht von heute auf morgen umsetzbar sei, lasse ich nicht gelten. Insbesondere auch deswegen nicht, weil diese Verhandlungen vor vier Jahren (!) begonnen wurden. Man hätte dies als Ziel oder eine stufenweise Einführung formulieren können. So sind wir leider nach wie vor weit davon entfernt, endlich ein den Erfordernissen moderner Familienpolitik entsprechendes Gesetz zu bekommen. Alles in allem zementiert dieses Gesetz die Chancenungleichheit unserer Kinder weiter ein“, denn Kinderbetreuungseinrichtungen sind die ersten Bildungsstätten“, bedauert die AK-Vizepräsidentin.