Sonderurlaub für freiwillige Helfer!

Manuela Auer: „Wäre schon längst fällig!“

Etwas mehr als 6.500 Frauen und Männer sind in Vorarlberg Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr, rund 1.700 ehrenamtliche HelferInnen engagieren sich
beim Roten Kreuz bzw. Arbeitersammeriterbund, 1.300 bei der Bergrettung und rund 1.500 freiwillige HelferInnen zählt die Wasserrettung in unserem Land.

Gratis „Rund-um-die-Uhr-Hilfe“
„Vorarlberg würde nicht funktionieren ohne den Einsatz der tausenden ehrenamtlichen HelferInnen“. Das sagt die Vizepräsidentin der Vorarlberger 
Arbeiterkammer, Manuela Auer. Und weiter: „Ohne ihren Einsatz wäre der „Rund-um-die-Uhr-Hilfs- und Rettungsdienst nach Unfällen, Bränden oder Lawinenabgängen nicht zu bewältigen. Doch viele, die helfen wollen, müssen das während ihrer Arbeitszeit tun.“

Wertvoller Dienst an der Allgemeinheit
Es ist daher nachvollziehbar, dass sich die HelferInnen die Sicherheit wünschen, dass ihnen im Einsatzfall der Arbeitgeber keine Schwierigkeiten macht. Und der Arbeitgeber, der das unterstützt, darf nicht übrigbleiben. Daher
soll der Sonderurlaub auch aus dem Katastrophenfonds finanziert werden. In vielen Fällen haben die HelferInnen verständnisvolle ArbeitgeberInnen. Aber gar nicht so wenige opfern ihren Urlaub oder nehmen Zeitausgleich für ihren Einsatz im Dienste der Allgemeinheit.

Gesetzliche Absicherung ist notwendig
Manuela Auer will für das ehrenamtliche Engagement bei den Blaulichtorganisationen eine gesetzliche Absicherung der Einsatzkräfte. HelferInnen sollen demnach für ihren Einsatz 5 Tage Sonderurlaub bekommen. Manuela Auer: „Dieser wichtige Dienst an der Allgemeinheit darf weder dazu führen, dass die Rettungskräfte ihren Urlaub kürzen müssen, noch dass sie Nachteile an ihrem Arbeitsplatz bekommen.“

Initiative im Landtag
Die AK-Vizepräsidentin hat daher in der Landtagssitzung vergangener Woche einen Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, bei der Bundesregierung die gesetzliche Verankerung zu verlangen. Manuela Auer: „Es ist ja widersinnig, dass beispielsweise ArbeitnehmerInnen, die wegen gesperrter Straßen nicht zur Arbeit kommen können, Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, während ein Angehöriger der freiwilligen Feuerwehr, der dafür sorgt, dass die Straße wieder passierbar wird, keinen solchen Anspruch geltend machen kann.“

Schnell und konkret handeln!
Die ÖVP hält sich indes bedeckt, ob sie die Forderung der AK-Vizepräsidentin unterstützt. Ihr Antrag wurde in den zuständigen Ausschuss verwiesen. Dort wird sich zeigen, ob die Wertschätzung dieser Freiwilligenarbeit auch von den übrigen Parteien entsprechend honoriert wird. Manuela Auer abschließend: „Es
wäre sicher im Interesse der Allgemeinheit, wenn aus meiner Forderung kein parteipolitisches Hick-Hack gemacht würde, sondern im Sinne der vielen tausend Freiwilligen schnell konkret gehandelt würde.“