Schlusslicht bei Fraueneinkommen!

Equal Pay Day in Vorarlberg bereits am 27. September!

Der Equal Pay Day markiert jährlich die statistische Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern. Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn: Dann steht der Equal Pay Day für den Tag, ab dem Frauen – im Unterschied zu Männern - gratis arbeiten. Leider ist es immer noch so, dass Frauen und Männer ungleich entlohnt werden. Aktuell liegt die Einkommensdifferenz in Österreich, der viel zitierte Pay Gap, im Durchschnitt bei 18,5 Prozent oder umgerechnet 68 unbezahlte Arbeitstage im Jahr. Diese Differenz ist keine Schätzung, sie beruht auf dem Einkommensbericht der Statistik Austria, ist also ein gültiger Messwert. Darauf macht die Frauenvorsitzende der sozialdemokratischen Gewerkschafter:innen in Vorarlberg, Elke Zimmermann, aufmerksam.

Vorarlberg: höchste Einkommensunterschiede
Zimmermann: „Es ist bedauerlich, dass auch in diesem Jahr Vorarlberg wieder die höchsten Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern aufweist. Wir haben die niedrigsten Einkommen bei Frauen österreichweit. Der Gender Pay Gap beträgt ganze 26 Prozent!“ Das gelte auch dann, wenn unterschiedliche Ausbildung, Berufswahl, Erfahrung usw. herausgerechnet würden. Teilzeit sei im Übrigen kein Argument, denn „die Daten beziehen sich auf ganzjährig Vollbeschäftigte“, argumentiert Elke Zimmermann. Daher ist der Vorarlberger Equal Pay Day bereits am 27. September, der österreichweite aber erst am 25. Oktober. Und die Schere schließe sich viel zu langsam, so Zimmermann.

Armutsfalle: Weniger Lohn – weniger Pension!
Die niedrigen Fraueneinkommen sind nicht nur eine Geringschätzung berufstätiger Frauen, sondern haben auch weitreichende Konsequenzen. Wer weniger verdiene, bekomme im Falle von Arbeitslosigkeit auch weniger Unterstützung. Besonders problematisch wirkt sich die Ungleichbehandlung jedoch bei der Pensionshöhe aus. Zimmermann: „Der Unterschied zwischen der mittleren Bruttopension von Frauen und Männern betrug 2018 satte 39,4 Prozent!“

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung!
Es brauche jetzt endlich eine deutliche und rasche Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Gewerkschafterin: „Das Schließen der Einkommensschere hängt wesentlich von der Option der Berufstätigkeit beider Elternteile ab. Dafür braucht es endlich einen Rechtsanspruch für Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag des Kindes und Öffnungszeiten, die mit den Arbeitsrealitäten im Einklang stehen. Elke Zimmermann abschließend: „Es ist an der Zeit, dass die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern endlich selbstverständlich wird!“