Kurzarbeit ist Rettungsanker!

AK-Vizepräsidentin Manuela Auer: „Durchschlagende Wirkung“!

Wie wichtig die von den Gewerkschaften mit ausverhandelte Kurzarbeit ist, zeigt eine neue Auswertung des Arbeitsmarktsservice (AMS) zur tatsächlich abgerechneten Kurzarbeit während der ersten Phase der Corona-Pandemie. Die Vizepräsidentin der Vorarlberger Arbeiterkammer, Manuela Auer: „Stieg die Zahl der Personen von 399.000 im Februar auf 571.000 Personen im April, schnellte die Zahl der KollegInnen, die real in diesem Zeitraum in Kurzarbeit waren, von null auf über eine Million nach oben. Ohne Kurzarbeit wäre ein wahrscheinlich großer Teil der Betroffenen arbeitslos und mit hohen Einkommensverlusten konfrontiert geworden. Für manche der Beschäftigten und ihre Familien hätte sich auch die Frage der wirtschaftlichen Existenz dramatisch gestellt.“

Einkommen und Existenzen gesichert!
Seit dem 1. Oktober gilt nun die Kurzarbeit III. Sie dauert ebenfalls sechs Monate. Die Arbeitnehmervertreterin dazu: „Angesichts der aktuellen Situation ist dieses, von den Sozialpartnern ausverhandelte Modell sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmen das wichtigste Instrument, um halbwegs unbeschadet aus der Pandemie-Krise heraus zu kommen. Während arbeitssuchend gemeldete Personen nur etwa 55 Prozent ihres letzten Einkommens erhalten, werden für den Zeitraum der Kurzarbeit zwischen 80 und 90 Prozent des bisherigen Gehalts ausbezahlt. „Uns ist bewusst, dass auch diese Gehaltseinbußen schmerzhaft sind“, so Auer. Die Alternative wäre aber ein massiver Jobabbau und ein Abrutschen in die Arbeitslosigkeit.“

Neu: 30 statt 10 Prozent Arbeitszeit
Im neuen Kurzarbeitsmodell ändert sich für die Beschäftigen wenig. Danach müssen 30 statt 10 Prozent der Arbeitszeit auch tatsächlich geleistet werden. Lehrlinge in Kurzarbeit erhalten sogar weiterhin die volle Lehrlingsentschädigung. Ebenso gilt in Kurzarbeit III weiterhin ein Kündigungsschutz. Von den KollegInnen in Kurzarbeit wird neu eine „Weiterbildungsbereitschaft“ vorausgesetzt. Antragstellende Unternehmen werden nun einer verschärften Kontrolle gegen den Missbrauch der Bedingungen unterzogen. Sie müssen etwa die wirtschaftliche Betroffenheit belegen.

Erhöhung des Arbeitslosengeldes notwendig!
Neben dem Modell der Kurzarbeit brauche es allerdings auch eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes. Manuela Auer: „Es gibt derzeit nicht einmal annährend so viele offene Stellen wie Jobsuchende. Deshalb wird sich leider auch die Langzeitarbeitslosigkeit verstärken. Niemand kommt auf Dauer nur mit etwas mehr als der Hälfte seines letzten Einkommens aus. Deshalb muss die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld endlich von 55 auf 70 Prozent angehoben werden.“