Licht und Schatten bei Definition von Risikogruppen!

AK-Vizepräsidentin Manuela Auer fordert rasch besonderen Schutz auch für Angehörige von COVID-19 Risikogruppen und Schwangere.

„Angehörige von COVID-19 RisikopatientInnen dürfen nicht zu einer Gesundheitsgefahr für ihre Familienmitglieder werden“, fordert AK-Vizepräsidentin Manuela Auer nach der heutigen Pressekonferenz, bei der die Details zu den COVID-19 Risikogruppen präsentiert wurden. „Es braucht auch für ArbeitnehmerInnen, die mit kranken Kindern und anderen Familienmitgliedern mit geschwächtem Immunsystem in einem Haushalt wohnen, rasch eine Lösung“, betont Auer. Unverständlich sei auch, dass schwangere Frauen nicht als Risikogruppe definiert wurden. Positiv beurteilt Auer, dass nun endlich Berufsgruppen in systemerhaltenden Bereichen vor Corona geschützt werden und es einen Kündigungsschutz gibt.

Auer appelliert an die Bundesregierung, auch Angehörige von RisikopatientInnen rasch in die neue Regelung aufzunehmen. Sie seien eine Gefahr für ihre Familienmitglieder. „Wir haben verzweifelte Anfragen von Menschen, die überlegen ihren Job zu kündigen, um ihre Familienmitglieder zu schützen“, verweist Auer auf die Tragweite. „Auch für Angehörige von Risikogruppen muss es besonderen Schutz geben oder es ermöglicht werden, ohne Angst vor Einkommens- und Arbeitsplatzverlust zuhause zu bleiben. Das kann Leben retten“, macht Auer deutlich und fordert auch für Angehörige von COVID-19 RisikopatientInnen einen Anspruch auf eine der drei möglichen Optionen: Besonderen Schutz am Arbeitsplatz, Home-Office oder bezahlte Freistellung. Als „fahrlässig“ bezeichnet Auer, schwangere ArbeitnehmerInnen nicht zu schützen. „Immerhin geht es um zwei Menschenleben!“

Zumindest gebe es für direkt Betroffene nun Klarheit. RisikopatientInnen werden von den Krankenkassen angeschrieben, ab 4. Mai können von den Haus- oder FachärztInnen Atteste ausgegeben werden. Auch wer Vorerkrankungen hat und keinen Brief bekommt, kann sich untersuchen lassen. Erfreulich sei, „dass nun auch die Beschäftigten in sogenannten systemerhaltenden Betrieben unter die Regelung fallen. Es darf keine Ausnahmen geben“, forderte Auer im Vorfeld. So wurde nun auch von der heftig kritisierten Altersgrenze Abstand genommen. Positiv beurteilt Auer auch den umgesetzten Kündigungsschutz für RisikopatientInnen.

„Es ist unsere Pflicht, besonders hilfsbedürftige Menschen – und gerade Kinder mit schweren Erkrankungen oder chronischen Leiden – zu schützen und sicherzustellen, dass die Angehörigen finanziell abgesichert sind! Es darf nicht sein, dass Angehörige zu einem zusätzlichen Gesundheitsrisiko werden, indem sie außer Haus arbeiten, sich dort möglicherweise mit dem Corona-Virus infizieren und ihre Kinder oder Partner damit zusätzlich gefährden“, appelliert Auer an die politischen Verantwortlichen rasch Lösungen auf den Tisch zu legen.