Corona trifft auch Schwangere

Auer: „Vorzeitiger Mutterschutz bester Schutz für Schwangere!“

„Es muss doch im Interesse der Bundesregierung sein, dass alle schwangeren Frauen und ihre ungeborenen Kinder während der Corona-Pandemie bestmöglich geschützt werden. Berufstätige Schwangere müssen
daher jetzt die Möglichkeit haben, früher in Mutterschutz zu gehen.“ Das fordert AK-Vizepräsidentin Manuela Auer.

Seit Beginn der Covid-19 Pandemie ist die Frage der vorzeitigen Freistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen eine zentrale Forderung der Gewerkschaften. Im Jänner 2021 hat der Nationalrat corona-bedingt die Möglichkeit für einen vorgezogenen Mutterschutz (ab der 14. Schwangerschaftswoche) eingeführt. Diese Regelung gilt für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, deren Berufe direkten Körperkontakt erfordern, wenn Homeoffice oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Frauen in systemerhaltenden Branchen wie beispielsweise im Handel oder in der Produktion sind davon ausgeschlossen. Auer fordert daher die Ausweitung dieser Regelung auf alle schwangeren Arbeitnehmerinnen.

Freistellungsanspruch für alle Schwangeren!
Der derzeitige Freistellungsanspruch von schwangeren Arbeitnehmerinnen greift zu kurz, kritisiert Auer. „Denn er gilt nur, wenn ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist bzw. keine alternative Tätigkeit möglich ist. Auch die Möglichkeit des Homeoffice muss geprüft werden, um eine gesundheitliche Gefährdung zu vermeiden. Nur wenn all dies nicht möglich ist, ist eine Sonderfreistellung ab der 14. Schwangerschaftswoche möglich.“ Die Regelung sei zudem befristet bis Ende Juni. „Danach wissen unsere schwangeren Kolleginnen wieder nicht, wie es weiter geht“, gibt Auer zu bedenken.

Recht auf Gesundheitsschutz
Prinzipiell sei die Sonderfreistellung natürlich ein begrüßenswerter Schritt, sie schließe jedoch einen Großteil betroffener Frauen aus.
Auer dazu: „Für Kolleginnen, die im Handel oder in der Produktion arbeiten, gelten diese wichtigen Schutzmaßnahmen nicht. Gerade in der
Industrie oder im Handel ist es aber kaum möglich, den erforderlichen Mindestabstand einzuhalten. Dazu kommt noch, dass Schwangere von einer FFP2-Maskenpflicht ausgenommen sind, da sie diese aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen dürfen. Werdende Mütter sind also an vielen Arbeitsstellen einem unverantwortlichen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt!“ Aktuell würden auch immer wieder Unternehmen Schwangere aufgrund der Corona-Krise zu einer einvernehmlichen Auflösung ihres Dienstvertrages drängen, berichtet Auer.

Lückenhafte Regelung reparieren
In einem offenen Brief an die Bundesregierung haben Gewerkschaften und Arbeiterkammer die Regierung auf die akute Gesundheitsgefährdung der Frauen und ihrer ungeborenen Kinder aufmerksam gemacht. Darin heißt es unter anderem: „Das Risiko einer Corona-Virus-Infektion für Schwangere sei auch in Bereichen gegeben, wenn in der Berufsausübung kein physischer Körperkontakt mit anderen Personen gegeben ist.“ Die AK-Vizepräsidentin ergänzt: „Die derzeitige Situation ist für Betroffene oft eine psychische Belastung und untragbar. Der Anspruch auf vorzeitige Freistellung unter Wahrung aller finanzieller Ansprüche muss daher für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen gelten. Alles andere wäre verantwortungslos.“